Querdenken-Demo bleibt verboten

Eine für heute (22.11.) geplante Corona-Demo in direkter Nachbarschaft zum Kreis Mettmann bleibt verboten. Die Querdenken-Initiative in Duisburg wollte eine Versammlung organisieren, die sich gegen die Corona-Maßnahmen richtet. Das hatte die Stadt verboten.

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Einen Eilantrag gegen das Verbot hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt. Der Versammlungsanmelder habe kein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt. Zwar stehe die Versammlungsfreiheit unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Zum Schutz der gleichwertigen Grundrechte Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit sei aber ein Eingriff in das Grundrecht nötig. Das Verbot der Querdenken-Demo hat das Oberverwaltungsgericht jetzt nochmal unterstrichen. Es bestehe die Gefahr, dass die Mindestabstände nicht eingehalten werden, heißt es.

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