Gericht kippt Alkoholverbot in Düsseldorfer Altstadt
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.05.2020 15:41
Das wegen Corona eingeführte Verkaufsverbot von Alkohol in der Düsseldorfer Altstadt ist nicht zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einem klagenden Einzelhändler recht gegeben.

Der Händler hatte sich gegen eine Allgemeinverfügung gewehrt, die die Stadt Düsseldorf Mitte Mai erlassen hatte. Damit wollte sie den Außer-Haus-Verkauf von Alkohol in der Altstadt zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten verbieten. Begründet hat die Stadt das damit, dass so unkontrollierte Menschenansammlungen in der Altstadt vermieden oder zumindest reduziert werden könnten. Das Verwaltungsgericht teilte diese Auffassung nicht. Weder der Verkauf noch der Verzehr von Alkohol außer Haus führten unmittelbar zu weiteren Infektionen und zu einer Ausbreitung des Virus. Auch sei das Verbot nicht dazu geeignet, die Besucherzahlen in der Altstadt zu senken, so die Richter