Haaner Yogalehrer klagt vor OVG Münster

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wird am Montagnachmittag (19.06.) ein Fall aus Haan verhandelt. Es geht um den Betrieb einer Yogaschule während der Corona-Pandemie.

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Der Betreiber der Yogaschule klagt in diesem Fall gegen die damalige Coronaschutzverordnung des Landes NRW von November 2020. Darin war geregelt gewesen, dass Freizeit- und Amateursport auf und in Sportanlagen nicht erlaubt ist. Dagegen wendet sich der Kläger jetzt mit einer Normenkontrolle. Damit gemeint ist die Überprüfung einer rechtlichen Regelung in Bezug auf ihre Vereinbarkeit mit höherem Recht, wie etwa das Grundgesetz.

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