Deutlich mehr Verfahren wegen Schulpflicht-Verletzungen
Veröffentlicht: Dienstag, 29.07.2025 13:57
In NRW haben die Bezirksregierungen im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet.

Mehr als 1.000 dieser Verfahren standen im Zusammenhang mit den Ferien. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den fünf Bezirksregierungen ergeben. Eine Beurlaubung, zum Beispiel um einen günstigen Ferienflieger nutzen zu können, ist aber nicht zulässig, hieß es von einer Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. Sie meldet die mit Abstand höchsten Zahlen: Hier gab es im vergangenen Jahr über 3.700 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Schulpflichtverletzungen. Das waren auch deutlich mehr als in den vergangenen Jahren. Gleiches gilt für die ferienbezogenen Verfahren - vergangenes Jahr waren es hier im Regierungsbezirk fast 560. Wer direkt vor oder nach den Ferien unentschuldigt fehlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen.