Arbeitnehmer sollten Urlaubsgeld überprüfen
Veröffentlicht: Freitag, 30.06.2023 18:10
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten rät den Beschäftigten im Kreis Mettmann zum Urlaubsgeld-Check.

Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. In vielen Branchen wie etwa der Ernährungsindustrie, den Bäckereien und der Gastronomie ist die Extra-Zahlung aber klar im Tarifvertrag geregelt. Wenn das der Fall ist, muss das Urlaubsgeld auch zur Jahresmitte auf dem Lohnkonto sein, so die NGG. Und zwar auch bei Mini-Jobbern, die darauf besonders achten sollten. Sie würden gern bei der Sonderzahlung "vergessen". Dabei gelte klipp und klar: Wenn Vollzeit-Beschäftigte Urlaubsgeld bekommen, müssen auch Mini- und Teilzeit-Jobber das Extra-Geld bekommen – und zwar anteilig nach Arbeitszeit. Sie seien keine Beschäftigten zweiter Klasse.