Vorläufiges Urteil: Kein Versicherungsbetrug

Für den Schaden an dem 25.000 Euro teuren Plattenspieler eines Esseners wird eine Haftpflichtversicherung aufkommen müssen. Das ist die vorläufige Bewertung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.

© Pixabay

Der Fall um den Schallplattenspieler wurde dort heute verhandelt. Einem 72-jährigen Freund des Essener Arztes war die Brille auf den Plattenspieler gefallen. Dabei ging der 10.000 Euro teure Tonabnehmer kaputt. Der Essener verlangt 7.000 Euro Schadenersatz, dem hatte das Gericht auch bereits stattgegeben. Die Haftpflichtversicherung des Esseners vermutet allerdings, dass beide sich abgesprochen haben, um das Geld gemeinsam einzustreichen.

Die endgültige Entscheidung soll am 10. Januar verkündet werden.

Weitere Meldungen