Velbert sucht Streitschlichter

Die Stadt Velbert sucht für das kommende Jahr eine sogenannte Schiedsperson. Das sind ehrenamtliche Streitschlichter, die kleinere Streitigkeiten unter Privatleuten klären sollen, bevor es zu einem teuren Gerichtsverfahren kommt. Die Stelle im Bezirk Velbert-Mitte beginnt Ende Mai.


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Schiedspersonen sollten das Amt für möglichst 5 Jahre ausüben. Bewerber sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, in Velbert-Mitte wohnen - und: ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen mitbringen. Benötigt wird auch ein Raum für Streitschlichtungen in der eigenen Wohnung. Jährlich gibt es eine Entschädigung von rund 600 Euro.

Hier die Informationen der Stadt Velbert zur Bewerbung:

  • Die ehrenamtliche Position einer Schiedsperson für den Stadtbezirk Velbert-Mitte (Postleitzahlenbezirk 42551) ist zum 31. Mai 2022 neu zu besetzen. Für die Übernahme dieses Ehrenamtes sucht die Stadt Velbert geeignete Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, ihr persönliches Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung, Redegewandtheit und Zuhörbereitschaft bei der Ausübung dieser Tätigkeit einzusetzen.
  • Interessierte können sich mit einem Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf sowie einem aktuellen Führungszeugnis bis Freitag, 31. Dezember bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind zu senden an die Stadt Velbert, Büro des Bürgermeisters, Thomasstraße 1 in 42551 Velbert. Rückfragen beantwortet Karin Karrenbauer telefonisch unter 02051/26-2516. Über sie können Interessierte zudem eine Bescheinigung zur Ausstellung eines gebührenfreien Führungszeugnisses erhalten.
  • Schiedsperson kann jeder werden, der zwischen 30 und 70 Jahre alt ist, im angegebenen Schiedsamtsbezirk wohnt (Postleitzahlenbezirk 42551) und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.
  • Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat der Stadt Velbert gewählt und vom Amtsgericht Velbert bestätigt. Zu ihren Aufgaben gehört es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um sich außergerichtlich gütlich zu einigen. Schiedspersonen befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Aufwändige Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern.
  • Die geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden. In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben und eine Klage erst zulässig, wenn zuvor eine Schlichtung erfolglos war.
  • Die Schiedsperson muss in ihrer Privatwohnung einen separaten, ausreichend großen Raum zur Verfügung stellen. Für die Nutzung sowie die Tätigkeit als Schiedsperson wird eine monatliche Aufwandspauschale sowie zum Jahresende die Hälfte des Gebührenanteils eines jeden Schlichtungsfalles gezahlt. Zudem trägt die Stadt Velbert die Sachkosten des Schiedsamtes.
  • Für die Ausübung dieses Amtes werden die Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner kostenlos geschult. Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es online unter www.schiedsamt.de.

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