Stichwahlen am 28.09.: Was Ihr wissen müsst

In fünf unserer zehn Städte beginnen nach der Kommunalwahl am vergangenen Sonntag (14.09.) jetzt die Vorbereitungen auf die Bürgermeister-Stichwahl (28.09.). Hier erfahrt Ihr, was das für Wählerinnen und Wähler bedeutet.

© SYMBOLBILD | Julian Schäpertöns - stock.adobe.com

In Langenfeld, Haan, Mettmann, Velbert und Ratingen hatte kein Kandidat die nötigen 50 Prozent der Stimmen erreicht - sie müssen in die Stichwahl. Wir als Wählerinnen und Wähler müssen in der Regel nichts tun, um am 28. September wieder unser Kreuz setzen zu können. Wer jetzt am Sonntag im Wahllokal gewählt hat, kann zur Stichwahl am 28. September einfach wieder die alte Wahlbenachrichtigung mitbringen. Alternativ reicht aber auch der Personalausweis. Wer per Brief gewählt hat, bekommt jetzt auch die Unterlagen für die Stichwahl automatsich zugesendet. Die Briefwahl lässt sich jetzt aber auch noch nachträglich beantragen. Und in den nächsten Tagen öffnen in den fünf betroffenen Städten auch wieder die Briefwahllokale.

Weitere Meldungen