Rosenmontag: frei nur unter gewissen Umständen

Auch wenn Karneval dieses Jahr wieder kleiner ausfällt - viele Menschen aus dem Kreis Mettmann werden trotzdem feiern wollen. Ein offizieller Feiertag ist Rosenmontag nicht.

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Unter gewissen Umständen können Arbeitnehmer aber trotzdem frei bekommen. Darauf weist jetzt die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf hin. In einigen Arbeitsverträgen ist der Rosenmontag als freier Tag vereinbart. Allerdings nur selten. Andernfalls gibt es laut IHK aber auch noch die so genannte "betriebliche Übung". Die ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Arbeitgeber den Rosenmontag schon in den letzten drei Jahren immer bei vollem Gehalt freigegeben hatte. Wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Freistellung nur ausnahmsweise in diesem Jahr gilt, ist eine "betriebliche Übung" nicht gegeben, sagt die IHK. Generell empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Rosenmontag mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob es frei gibt oder nicht.

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