Maskenpflicht in Düsseldorf rechtswidrig

Die generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf heute entschieden - und hat damit dem

Eilantrag eines Bürgers recht gegeben.

© Landeshauptstadt Düsseldorf, Michael Gstettenbauer

Für den Bürger sei unter anderem nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege, heißt es in der Begründung. Die Stadt Düsseldorf hat daraufhin jetzt die gesamte Allgemeinverfügung aufgehoben, deren Teil die Maskenpflicht war. Das Urteil gibt Bürgern auch eine größere Chance, erfolgreich gegen Bußgelder für das Nicht-Tragen einer Maske zu klagen. Voraussichtlich morgen will die Stadt Düsseldorf eine neue Allgemeinverfügung aufstellen. Welche Regeln dann für das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit gelten, ist noch nicht bekannt.

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