Kreis setzt die "Notbremse" ab Montag in vollem Umfang um

Die Kreisverwaltung hatte es bereits angedeutet für den Fall, dass die Zahlen weiter steigen. Stand heute liegt der Inzidenzwert im Kreis Mettmann nach Angaben des RKI bei 194,4. Darum nimmt der Kreis die gelockerte Variante der Notbremse mit Wirkung ab Montag (19.4.) zurück. Damit gilt auch im Kreis Mettmann ab Montag die Notbremsenregelung des Landes in vollem Umfang. Für Schülerinnen und Schüler im Kreis Mettmann gilt ab Montag Wechselunterricht. Eine Ausgangssperre ist aktuell im Kreis Mettmann nicht vorgesehen.

Die vollständige Umsetzung der Notbremse bringt ab Montag unter anderem folgende Einschränkungen mit sich:

 

  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.

 

Die gesamte Allgemeinverfügung ist im Amtblatt des Kreises veröffentlicht und hier abrufbar:

https://www.kreis-mettmann.de/media/custom/2023_7693_1.PDF?1618562457