Kreis Mettmann verbietet Mähroboter in der Nacht

Im Kreis Mettmann dürfen nachts keine Mähroboter mehr eingesetzt werden. Das hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises jetzt per Allgemeinverfügung verboten.

Sie will damit Wildtiere wie zum Beispiel Igel, Frösche, Kröten oder Molche schützen, die in den Abend- und Nachtstunden aktiv sind. Die technischen Systeme der Geräte würden nicht ausreichen, um die Tiere zu schützen. Das Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Nicht verboten ist der nächtliche Betrieb von Mährobotern auf begrünten Dächern.