Kreis denkt über Nachschärfungen der "Notbremse" nach

Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen und der damit verbundenen Inzidenzwerte hat der Krisenstab des Kreises beschlossen, für den Fall, dass sich dieser Trend bis zum Wochenende im Kreis Mettmann nicht umkehrt, seine lockernde Allgemeinverfügung zum kommenden Montag (19.4.) aufzuheben. Damit würde dann auch im Kreis Mettmann ab Montag die Notbremsenregelung des Landes in vollem Umfang gelten.

© DRK/L. Riesel

Mit der Notbremse würden viele Lockerungen der vergangenen Wochen wieder zurückgenommen. Sie würde unter anderem folgende Einschränkungen mit sich bringen: 

  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten. Terminshopping unter Vorlage eines negativen Coronatests wäre dann beispielsweise nicht mehr möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.


https://twitter.com/KreisMettmann/status/1382387387532206082


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