Klage der Stadt Monheim abgelehnt
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.06.2025 09:56
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat drei Anträge der Stadt Monheim abgelehnt.

Monheim wollte sich damit weiter gegen die Finanzierung der Kreisleitstelle über die Kreisumlage für die Jahre 2018 bis 2020 wehren. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Damit sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf jetzt rechtskräftig, heißt es vom Kreis Mettmann. Die Kreisumlage ist Geld, dass die zehn Städte jährlich an die Verwaltungsbehörde Kreis Mettmann zahlen müssen. Monheim hatte gegen die Beträge zur Finanzierung der Kreisleitstelle geklagt, weil die Stadt im Zeitraum 2018 bis 2020 nicht an die Kreisleitstelle in Mettmann angeschlossen war. Das ist erst seit April diesen Jahres der Fall. Trotzdem musste Monheim in besagten Jahren über die Kreisumlage mitzahlen. Monheim hatte sich deshalb seit Jahren juristisch gegen die Umlage gewehrt. Mit der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Streit endgültig beendet.