Kind in Monheim angesprochen: Polizei sucht Zeugin

In Monheim ist ein Kind in verdächtiger Art und Weise von einem Unbekannten angesprochen worden. Die Polizei sucht nach einer Zeugin.

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Ein siebenjähriges Mädchen hatte ihrer Mutter am Dienstagabend (21.01.) erzählt, dass sie nach der Schule an der Ecke Steinstraße/Jahnstraße von einem Mann angesprochen worden sei. Der Mann habe sie aufgefordert, stehenzubleiben und sie am Handgelenk gepackt. Eine Frau habe das mitbekommen sich eingemischt. Daraufhin habe der Mann das Mädchen losgelassen und sei gegangen. Die Polizei sucht jetzt diese Frau. Sie wird gebeten, sich zu melden. Nach Bekanntwerden des Vorfalls hat die Monheimer Polizei den Bereich Steinstraße/Jahnstraße verstärkt in den Fokus genommen, konnte aber keine verdächtigen Personen ausmachen. Die Polizei gibt Tipps, wie sich Eltern am besten verhalten, wenn ihr Kind von solchen Situationen berichtet.

Die Polizei rät:

Bitte sprechen Sie frühzeitig die Polizei oder die Schule bzw. die KiTa an, wenn Sie sich Sorgen machen. Wenden Sie sich bitte nicht per WhatsApp, Facebook usw. an andere Eltern. Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierbare Dynamik. Überlassen Sie die Information der Schul- bzw. KiTa-Leitung oder der Polizei. Sofern die Polizei von einer Gefahr ausgeht, wird sie über die offiziellen Kanäle warnen. Sollte ihr Kind von einem Vorfall berichten, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt worden sein soll, gibt Ihnen die Polizei folgenden Rat:

- Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren. Ihre ruhige Reaktion wird maßgeblichen Einfluss darauf haben, dass Ihr Kind das Erlebte gut verarbeitet.

- Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.

- Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.

- Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne "nachzubohren".

- Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.

- Machen Sie keine Vorhaltungen (wie z.B.: "Ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst.")

- bestärken Sie vorbildliches Verhalten.

- Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über den Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.

- Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.

- Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.