Im Kreis Mettmann gibt es schnellere Hilfe bei Naturkatastrophen

Bei Naturkatastrophen wie der Flut vor drei Jahren bekommen Betroffene jetzt schneller finanzielle Hilfe. Das sind die Bedingungen.

Die Höhe der so genannten Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der in einem Privathaushalt lebenden Personen. Haushalten mit einer Person stehen demnach 2.000 Euro zu. Für jede weitere gemeldete Person gibt es 1.000 Euro zusätzlich. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können einen Festbetrag von grundsätzlich 5.000 Euro je Betriebsstätte erhalten. Damit die Einmalzahlung gewährt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Landtag muss das Naturereignis förmlich als eine Naturkatastrophe anerkannt haben. Darüber hinaus muss die Antragstellerin oder der Antragsteller erklären, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelt, ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist oder sie oder er den Hausstand verloren hat. Bedingung ist außerdem, dass die Versicherung nicht oder nicht zeitnah für den kompletten Schaden aufkommt. Das alles galt zwar schon nach der Flutkatastrophe von 2021 - damals war die Antragstellung aber noch komplizierter. Laut der NRW-Landesregierung können die Anträge jetzt einfach über einen Vordruck an die Gemeinde gestellt werden.

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