Handlungsempfehlung nach Großbrand in Monheim

Nach dem Großbrand in einer Monheimer Verpackungsfabrik haben die Behörden eine vorsorgliche Handlungsempfehlung für die Bevölkerung herausgegeben.

© Stadt Monheim am Rhein / Tim Kögler

Im direkten Umfeld des Brandorts wurde am Donnerstagabend (07.08.) ein Schadstoff gemessen. Es handelt sich um Salzsäure, die häufig als Brandfolgeprodukt entsteht. Eine Rauchwolke ist in Richtung Nordosten gezogen. In der unmittelbaren Umgebung, zwischen Niederstraße, Schwalbenstraße und Heinrich-Späth-Straße in Monheim sollte der Außenbereich gereinigt und erstmal kein angebautes Obst oder Gemüse gegessen werden. Auch im Erweiterten Bereich, bis 15 Kilometer nordöstlich vom Brandort, sollte man die Außenbereiche auf Partikel kontrollieren und bei Bedarf ähnlich vorgehen.

Ein Bürgertelefon des Kreises Mettmann ist geschaltet bis Freitagabend (08.08.) um 18 Uhr. Die Rufnummer lautet: 02104/99 0.

Das ist die genaue Handlungsempfehlung:

Das Landesumweltamt (LANUK), die Bezirksregierung Düsseldorf und der Kreis Mettmann geben folgende vorsorgliche Maßnahmenempfehlungen an die Bevölkerung heraus:

Nahbereich: Der Nahbereich betrifft insbesondere den Bereich zwischen Niederstraße, Schwalbenstraße und Heinrich-Späth-Straße in Monheim. Hier sollte kein angebautes Obst oder Gemüse bis zum Vorliegen der Analyseergebnisse (voraussichtlich Mittwoch, 13.08.) verzehrt werden. Dann liegen die Messergebnisse des LANUKs vor. Wer einen Pool hat, sollte das Wasser austauschen. Es sollten Möbel und Spielzeug (inklusive Gartenmöbel, Kinderspielzeug, Schaukeln etc.) im Garten oder auf dem Balkon mittels handelsüblicher Reinigungsmittel gereinigt werden. Vorsichtshalber sollten dabei Handschuhe und FFP2-Maske getragen werden – dies gilt auch für alle Tätigkeiten im Außenbereich. Zum Trocknen im Außenbereich aufgehangen Wäsche sollte erneut gewaschen werden. Fahrzeugen, die draußen stehen, sollten in einer dafür vorgesehen Waschanlage gewaschen werden. Sollte optisch stark kontaminierter Rasen/Grünflächen erkennbar sein, ist der Rasen mit Maske und Handschuhen zu mähen und im Restmüll zu entsorgen. Wenn Bürgerinnen und Bürger optisch stark kontaminierter Sand entdecken, sollte der Sand in einer Tiefe von 3cm abgetragen und im Restmüll entsorgt werden.

Erweiterter Bereich (15 Kilometer nordöstlich vom Brandort): Für den erweiterten Bereich wird dringend empfohlen eine optische Inaugenscheinnahme vorzunehmen. Bei optischen Beeinträchtigungen oder Unklarheiten der Beeinträchtigungen (weißen oder schwarzen Partikeln, Brandniederschlägen, Rußpartikel, etc.) wird empfohlen, vorsichthalber, wie im oben genannten Nahbereich vorzugehen.

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