Giftige Haustiere melden oder abgeben

Wer im Kreis Mettmann giftige Tiere besitzt, muss sie bis Ende dieses Monats beim Land anmelden oder abgeben. Das schreibt das neue Gifttiergesetz vor. Es verbietet etwa die Haltung oder den Kauf giftiger Tiere.

Wer Gifttiere besitzt, darf sie zwar unter bestimmen Bedingungen behalten, muss sich aber beim Land registrieren. Das Land hat dafür ein Online-Portal eingerichtet. Den Link gibt es in den Nachrichten auf radioneandertal.de. Gifttierhalter müssen dort etwa ein aktuelles Führungszeugnis und eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme vorweisen. Wer sein giftiges Tier beim Land abgeben will, für den sind Abholung und Unterbringung der Tiere kostenlos. Die Frist für die Abgabe oder die Registrierung ist der 30. Juni. Wer bis dahin nicht aktiv wird, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. 

Ansprechpartner

Meldeportal Gifttiere: https://www.gifttiergesetz.de/

 

Weitere Infos: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere

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