Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Kreispolizeibehörde Mettmann: Nach Verkehrsunfall
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.09.2025 10:18

Wie die Polizeipressestelle Mettmann in einer eigenen Pressemitteilung bereits berichtet hatte (siehe unsere Mitteilung mit der ots-Nummer 2508041 unter folgendem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6093692) kam es am späten Samstagabend, 9. August 2025, zu einem Verkehrsunfall auf dem Urdenbacher Weg in Monheim am Rhein, bei dem zwei jugendliche Insassen noch an der Unfallstelle verstorben waren.
--- Aktuelle Fortschreibung ---
Ein Verkehrsunfall-Aufnahmeteam der Polizei Köln hat inzwischen die Spurensuche und -sicherung abgeschlossen und das Unfallauto, einen hochmotorisierten BMW X4 M Competition zur Beweissicherung beschlagnahmt. Alle Daten aus dem Fahrzeug sind ausgewertet und es liegt ein vorläufiges Gutachten vor.
Demnach ist nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen davon auszugehen, dass der 18-jährige Fahrer den BMW auf dem Urdenbacher Weg auf eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit beschleunigte, bis er in einer leichten Rechtskurve vermutlich aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung die Kontrolle über den SUV verlor und links von der Fahrbahn abkam. Hier prallte dieser gegen zwei Bäume und blieb stark verunfallt auf der Straße liegen.
Drei der insgesamt fünf Insassen im Alter von 15, 17 und 18 Jahren wurden lebensgefährlich verletzt. Ein auf der Rückbank sitzender 15-jähriger Langenfelder sowie eine 17-jährige Langenfelderin verstarben noch an der Unfallstelle. Ein weiterer auf dem Rücksitz befindlicher 17-jähriger Langenfelder wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Spezialklinik gebracht. Sein aktueller Zustand ist nach wie vor kritisch. Der Fahrer sowie sein 17-jähriger Beifahrer konnten nach einem stationären Aufenthalt zwischenzeitlich das Krankenhaus verlassen.
Erste Untersuchungsergebnisse bezüglich der Fahrtauglichkeit des 18-Jährigen ergaben, dass weder Hinweise auf einen vorangegangenen Alkoholkonsum noch ein Drogenkonsum vor Fahrtantritt vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 18-jährigen Langenfelder wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verkehrsdelikten.
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