Erkrath: Sofortprogramm Innenstadt

In Erkrath ein Ladenlokal zu mieten wird jetzt einfacher. Durch das "Sofortprogramm Innenstadt" des Landes NRW soll die Bahnstraße in Alt-Erkrath attraktiver für Gewerbetreibende und Gründer gemacht werden.

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Diese sollen dabei eine Mieterleichterung von 80 Prozent auf die ursprüngliche Miete für bis zu zwei Jahre erhalten. Die Bahnstraße gelte als Zentrum des Erkrather Stadtkerns und man wolle die leerstehenden Lokale füllen, heißt es von der Stadt. Ausgenommen von der Förderung sind Vergnügungsstätten, Wettbüros, Shishabars und ähnliche Einrichtungen. Anträge können bis Mitte Mai direkt bei der Stadt gestellt werden.

Infos der Stadt

Ende der First: 21.05.2021

  • Kriterien zur Gewährung der Förderung: Das betreffende Ladenlokal muss sich hierfür innerhalb des Konzentrationsbereiches zwischen Bahnstraße 16 und  Kreuzstraße  befinden.  Zudem  müssen  die  Ladenöffnungszeiten  an  die umliegenden Geschäfte angelehnt sein und mindestens 25 Stunden an fünf Tagen pro Woche gewährleisten. Auch ein Beitrag zur Belebung und Vielfältigkeit der bereits vorhandenen Handelslage ist gewünscht.
  • Von   der   Förderung   ausgeschlossen   sind   Vergnügungsstätten,   Spielhallen, Wettbüros, Shisha-Bars, sogenannte „Billiganbieter“ und “Ein-Euro-Läden“ oder Einrichtungen ähnlicher Art.
  •  Die gesamten Förderkriterien und das entsprechende Antragsformular sind unter www.erkrath.de/sofortprogramm-innenstadt abrufbar.
  •  Für Rückfragen steht die städtische Wirtschaftsförderung telefonisch unter 0211 2407-2016 oder per Mail an wirtschaftsfoerderung@erkrath.dezur Verfügung

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