Erkrath: Bürgerentscheid zu Neanderhöhe soll kommen

Seit Jahren schon gibt es Streit um das geplante Gewerbegebiet auf der Erkrather Neanderhöhe. Jetzt gibt es eine neue Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht in Münster:

Das Bürgerbegehren zur Vermarktung der Neanderhöhe ist zulässig. Dagegen hatte die Stadt Berufung eingelegt, die das Gericht aber abgelehnt hat. Der nächste Schritt soll ein Bürgerentscheid durch die Erkratherinnen und Erkrather sein zur Frage, ob das Gewerbegebiet nur per Erbbaurecht vermarktet und nicht an Investoren verkauft werden soll. Das Erbbaurecht würde regeln, dass Investoren die Grundstücke nicht kaufen können, sondern sie für eine bestimmte Zeit pachten. Die Grundstücke bleiben aber im Besitz der Stadt. Von den Erkrather Grünen heißt es: Noch besser wäre es, wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die Grundstücks-Vergabe per Erbbaurecht abstimmen könnten, sondern auch über die Bebauung der Neanderhöhe an sich.

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