Die kuriosesten Nachbarschaftsstreit-Fälle in NRW

Immer wieder gibt es in Deutschland Streitigkeiten zwischen Nachbarn, oft wegen einer unbedeutenden Kleinigkeit. Manchmal landen solche Fälle dann auch noch vor Gericht. So wie diese Fälle hier.


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Der Bundesgerichtshof entscheidet im Januar über einen Fall, bei dem sich Nachbarn wegen des Zugangs zu Garagen seit Jahren streiten. Ein Eigentümer hatte aus dem Raum Aachen lange die Nutzung des einzigen Zugangs zu Garagen der Nachbarn geduldet. Ende 2016 kündigte er an, den Weg zu sperren. Die Nachbarn zogen schließlich vor Gericht. Der Fall landete schlussendlich beim Bundesgerichtshof.

Dass sich der BGH mit so etwas befassen muss, kommt nicht wirklich häufig vor. Der Fall zeigt, dass in Deutschland mancherorts ein schwelender Streit unter Nachbarn herrscht, wegen der kuriosesten Begebenheiten, zum Beispiel wegen zu lautem "Urinieren". Wir stellen euch weitere kuriose Nachbarschaftsstreit-Fälle aus NRW vor.

Zu lauter Toilettengang

In Wuppertal wurde eine Klage vom Amtsgericht abgewiesen, bei der sich Nachbarn über einen Mieter beschwert hatten, dass seine „Uriniertechnik“ viel zu laut sei und stören würde. Zuvor baten sie ihn offenbar schon, seinen „kleinen Toilettengang“ doch in der Technik zu verändern, sodass diese Geräusche nicht mehr zu hören seien. Dieser weigerte sich aber scheinbar, so dass es zu einer Klage kam.

Die wurde übrigens vom Amtsgericht in Wuppertal abgewiesen, mit der Begründung, dass die Nachbarn doch mehr Gelassenheit zeigen müssten. (AZ: 34 C 262/96)


Parfüm-Fanatiker erzürnt Nachbarn

In Düsseldorf hatte das Oberlandesgericht einen sehr geruchvollen Fall zu behandeln. Zwei Wohnungseigentümer stritten sich nämlich darüber, ob der eine denn regelmäßig Parfüm- oder Deosprays im Treppenhaus versprühen dürfe.

Der Angeklagte sah sich in jedem Fall im Recht. Er habe einfach nur für eine bessere Atmosphäre sorgen wollen, während der Kläger das ganz und gar nicht so sah. Das Oberlandesgericht gab dem Kläger in jedem Fall recht. Die Begründung: Der „Übeltäter“ gebe so Mitmenschen vor, „wie das Gemeinschaftseigentum“ zu riechen habe. Der Angeklagte blieb uneinsichtig, das Gericht brummte ihm deshalb noch 500 Euro Geldstrafe bei jedem weiteren Fehlverhalten auf. (AZ: 3 Wx 98/03)

Nacktsein verschmutzt die Luft

Ein Rentner sah sich erheblich von einem jungen Nachbarn im Persönlichkeitsrecht gestört, weil dieser nach dem üblichen Saunagang nackt durch den Garten spazieren ging. Weil sich der Rentner durch zu viel Freizügigkeit nicht mehr wohl fühlte, klagte er. Ihm seien die „Emissionen“, die vom Nachbargrundstück aufgrund der Nacktheit auf sein Grundstück übergingen, ein Dorn im Auge.

Tatsächlich gab das Amtsgericht Dortmund in erster Instanz dem Rentner Recht. Doch weil der Beklagte Widerspruch einlegte, ging der Fall vor das Landgericht, wo schließlich der junge Saunagänger Recht bekam. „Die Nacktheit stellt keine ideelle Emission“ von Schadstoffen auf das Grundstück dar und die Persönlichkeitsrechte des Rentners würden ohnehin nicht eingeschränkt. (AZ: 1 S 13/16)

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