Auf Party Polizei gespielt: Kommissaranwärterin entlassen

Der Zopf einer Polizistin hängt über ihre Uniform.
© Soeren Stache/dpa

Gerichtsbeschluss

Düsseldorf/Stuttgart (dpa/tmn) - Eine gespielte Verhaftung in dienstlichen Kleidungsstücken auf einer privaten Feier hat eine Kommissaranwärterin den Job gekostet. Auf einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weist der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin (Az. 2 L 2837/25).

Drogendealer-Ergreifung nachgespielt

Die Frau hatte auf einer Mottoparty, bei der auch andere Kommissaranwärter waren, einen Pullover und eine Schutzweste mit der Aufschrift «Polizei» getragen. So spielte sie für ein videografisches Gästebuch die Ergreifung eines vermeintlichen Drogendealers nach - ebenfalls ein verkleideter Gast.

Das Polizeipräsidium entließ die Frau daraufhin - und wurde vom Gericht darin bestätigt. Polizeibeamte im Vorbereitungsdienst könnten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden, wenn berechtigte Zweifel an der charakterlichen bzw. persönlichen Eignung für den Polizeidienst bestünden, hieß es.

Vertrauen in die Polizei geschädigt

Das außerdienstliche Fehlverhalten der Frau habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig geschädigt, befand das Gericht. Noch einmal mehr, weil sich das Ganze durch die Filme anderer Gäste über die sozialen Medien verbreiten könnte.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

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