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Viele haben Anspruch auf Weihnachtsgeld
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Viele haben Anspruch auf Weihnachtsgeld

Zu Weihnachten gibt es Aufmerksamkeiten nicht nur von Freunden und Familie. Viele Beschäftigte haben auch Anspruch auf Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten im Kreis Mettmann rät Angestellten in der Branche, zu prüfen, ob es diesen Anspruch für sie gibt.

Veröffentlicht: Montag, 12.12.2022 15:48

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Geregelt ist das zum Beispiel in Tarifverträgen. Auch viele Minijobber hätten Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. Sie richtet sich dann nach der jeweiligen Arbeitszeit. Trotzdem würden viele Arbeitgeber ihr Personal leer ausgehen lassen. In diesen Fällen bietet die NGG Hilfe an.

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Die NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: (0211) 506 695 - 0 oder region.blnr@ngg.net.

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