
Verwaltungsgericht kassiert Hildener Grundsteuerbescheid
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden für rechtswidrig erklärt. Er verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.03.2026 06:48
Die Stadt hatte für ein Grundstück, das nicht als Wohngrundstück gilt, einen deutlich höheren Steuersatz angesetzt. Insgesamt musste die Eigentümerin dadurch gut 2.000 Euro Grundsteuer zahlen. Das Gericht sagt: Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zwar dürfen Städte unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen. In Hilden sei die Umsetzung aber nicht sachgerecht. Sie berücksichtige nicht, dass auch gemischt-genutzte Grundstücke, die als Nichtwohngrundstücke gelten, zum Teil in erheblichem Maße als Wohnraum genutzt werden. Das Urteil gilt zunächst nur für diesen konkreten Fall. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine Berufung möglich.