
Verbraucherzentrale: Fitnessstudio-Beiträge zurückverlangen
Wer während der Pandemie nicht im Fitnessstudio war und trotzdem dafür gezahlt hat, kann sein Geld jetzt wieder verlangen. Darauf macht die Velberter Verbraucherzentrale aufmerksam, nachdem der Bundesgerichtshof letzte Woche die Rechte von Freizeitsportlern gestärkt hatte.
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.05.2022 13:15
Wie die Velberter Verbraucherzentrale berichtet, hatten viele in den letzten beiden Pandemiejahren ihre Verträge gekündigt. Die Fitnessstudios bestätigten die Kündigung dann aber deutlich später - und kassierten so weiter die Mitgliedsbeiträge. Viele Studios argumentierten, sie dürften die Verträge um die Zeit verlängern, die sie wegen Corona schließen mussten. Dem hat der Bundesgerichtshof letzte Woche einen Riegel vorgeschoben. Die Velberter Verbraucherzentrale ermutigt Betroffene, die zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern. Auch Beiträge, die während der Schließungszeit gezahlt wurden, müssen erstattet werden.