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Velbert verlängert Nutzungs- und Verweilverbote
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Velbert verlängert Nutzungs- und Verweilverbote

Die Stadt Velbert verlängert das beschränkte Nutzungs- und Verweilverbot auf den öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen. Grund dafür sind die weiterhin hohen Corona-Inzidenzwerte, heißt es von der Stadt.

Veröffentlicht: Freitag, 14.05.2021 12:57

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Die Verbote, die zwischen 19 Uhr und 8 Uhr gelten, sind bis zum 6. Juni verlängert worden. Verstöße gegen das Nutzungs- und Verweilverbot werden mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet.

Die Verbote sind befristet bis 6. Juni 2021, 24 Uhr und sind veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 / 2021.

Nach der weiter geltenden Allgemeinverfügung ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen (einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe) von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Zudem besteht ein Verweilverbot von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark. Auch weiterhin gilt: Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 3 Coronaschutzverordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 1a in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

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