Urteile im Schumacher-Prozess bleiben bestehen

Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Michael Schumacher bleibt das Urteil bestehen. Das betrifft auch einen Mann aus Wülfrath.

Das Landgericht Wuppertal hat die Berufung heute verworfen und das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Der Wülfrather, ein früherer Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher, wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteherszene muss wegen versuchter schwerer Erpressung drei Jahre ins Gefängnis. Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten – sechs Monate auf Bewährung – ist bereits rechtskräftig. Die Drei hatten die Familie um Michael Schumacher mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos bedroht und 15 Millionen Euro gefordert.

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