
Tour de France-Vertrag muss offengelegt werden
Die Stadt Düsseldorf muss den Vertrag mit dem Tour de France-Veranstalter offenlegen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht jetzt entschieden.
Veröffentlicht: Dienstag, 29.10.2019 16:02
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Ein Journalist hatte auf Auskunft geklagt und sich dabei auf de Informationsfreihet berufen. Dem hat das Verwaltungsgericht zugestimmt. Die Stadt habe dem Gericht nicht ausreichend erläutert, dass der Vertrag Betriebs- oder Geschäftsverhältnisse des Veranstalters enthalte. Außerdem gebe es ein öffentliches Interesse an der Offenlegung des Vertrages, so das Gericht. Die Stadt Düsseldorf kann gegen dieses Urteil allerdings noch Berufung einlegen. Nach dem damaligen Tour de France-Start in Düsseldorf sind Mehrkosten in Millionenhöhe entstanden.
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