
Testpflicht vor Einkäufen muss länger gelten
Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Regeln für die sogenannte Notbremse geändert. Also für die Testpflicht etwa vor einem Einkaufstermin.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.04.2021 14:11
Bislang durften Kreise und Kommunen die Testpflicht fürs Einkaufen zurücknehmen, wenn sie drei Tage hintereinander unter einer Inzidenz von 100 liegen. Weil über die Osterfeiertage aber weniger getestet und gemeldet wurde, seien die Zahlen derzeit nicht sehr aussagekräftig, sagt das Ministerium. Ab sofort müssen Kreise und Kommunen 7 Tage in Folge unter der 100er-Marke liegen, bevor sie die Testoption wieder zurücknehmen dürfen.
Im Kreis Mettmann liegt die Inzidenz aktuell bei 117,8. Der Kreis meldet 1.087 akute Fälle, 111 davon sind Neuinfektionen. Außerdem sind zwei weitere Personen gestorben, die infiziert waren.