
Tantramasseur aus dem Kreis scheitert vor Gericht
Ein Tantramasseur ist vor Gericht mit einer Klage gegen den Kreis Mettmann gescheitert. Der Kreis Mettmann hatte gegen den Mann eine Verfügung erlassen, nach der er sich als Prostituierter anmelden sollte.
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.11.2021 14:44
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage des Masseurs dagegen abgewiesen. Zur Begründung hieß es: Bei den Tantramassagen, die der Kläger gegen Geld anbietet, handele es sich um sexuelle Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes. Deshalb sei er als Prostituierter anzusehen und müsse sich daher auch regelmäßig durch den Gesundheitsdienst beraten lassen. Dies diene auch seinem eigenen Gesundheitsschutz, so das Gericht. Der Tantramasseur kann jetzt noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.