Spielhallenbetreiber zieht vor Gericht

Ein Spielhallenbetreiber aus Hilden zieht kommende Woche (10.03.) erneut vor das Oberverwaltungsgericht in Münster.

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In einem Berufungsverfahren fordert der Betreiber eine Erlaubnis für seine Spielhalle zu bekommen, obwohl sie den gesetzlichen Mindestabstand zu zwei anderen Spielhallen nicht einhält. Der Spielhallenbetreiber aus Hilden war damit schon einmal vor Gericht gescheitert. Seine Klage hatte sich damals vor allem gegen zwei konkurrierende Spielhallen gerichtet, die selbst weniger als 350 Meter voneinander entfernt lagen. Seit 2017 ist das zwar nur noch in Einzelfällen erlaubt, die Stadt Hilden hatte beiden die Erlaubnis trotzdem erteilt, um den Streit beizulegen. Der Hildener Kläger wollte in der Nähe wiederum selbst eine Spielhalle eröffnen, das hatte die Stadt aber abgelehnt. Der Kläger will jetzt in höchster Instanz doch noch erreichen, dass seine Spielhalle erlaubt und die seiner Konkurrenten verboten werden.

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