Skurrile Schadenersatzforderungen vor Gericht

Kuriose Gerichtsverfahren kommen immer wieder vor. Geklagt wird oft wegen eigentlicher Bagatellen, unglaublich sind manchmal auch die eingeklagten Summen.

©

Ein sechsjähriges Mädchen erlitt auf einem Linienflug Verbrühungen zweiten Grades – wegen eines umgekippten Kaffeebechers ihres Vaters. Das wurde nun ein Fall für den Europäischen Gerichtshof. Weil die Familie die Fluggesellschaft auf 8.500 Euro Schadensersatz verklagte.

Sie beriefen sich dabei auf das sogenannte „Montrealer Übereinkommen“, nachdem die Fluggesellschaft für den Schaden dieses „Unfalls“ aufkommen muss. Weil sich verschiedene Instanzen uneinig waren, ist nun sogar der Europäische Gerichtshof aufgefordert worden, ein Gutachten zu erstellen.

2,7 Millionen Dollar Schadenersatz in den USA

Diese Summe ist allerdings nichts gegen das Schmerzensgeld, das Stella Liebeck aus den USA vor Jahren erhalten hatte. Die Rentnerin schüttete einen Becher Kaffee von McDonalds über ihren Leib und verklagte daraufhin die Fast-Food-Kette. Warum? Weil aus ihrer Sicht nicht auf die Tatsache hingewiesen wurde, dass der Kaffee heiß gewesen war. 

Sie erhielt tatsächlich 2,7 Millionen Dollar Schadenersatz. Für diese Art der „genialen Unverfrorenheit“ wird jährlich der Stella-Liebeck-Preis für ähnliche Klagen verliehen. Wir hätten da ein paar Beispiele aus Deutschland, die es vielleicht auch verdient hätten?

Über den Hund gestolpert

Eine 61-Jährige Frau verklagte in Hamm eine Hundebesitzerin auf 15.000 Euro Schmerzensgeld. Warum? Sie war über einen schlafenden Hund gestolpert. Dieser gehörte einer Angestellten eines Reitsportgeschäfts und lag in dem Laden auf dem Boden. Die Kundin übersah ihn, stolperte und verletzte sich das Knie. Das Oberlandesgericht in Hamm gab ihr Recht: 15.000 Euro Schmerzengeld!

Für das Stolpern über einen Hund erhielt eine Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld.©
Für das Stolpern über einen Hund erhielt eine Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld.
©

Schüsse für ein Knalltrauma

Ebenfalls beim Oberlandesgericht Hamm: Ein Mann verklagte die Stadt Büren in Ostwestfalen – warum? Weil er ein Knalltrauma durch Salutschüsse erlitt, die eine Gebirgsschützenkompanie aus der Partnergemeine Mittersill (Österreich) auf einem Bürener Dorffest abließen. Er erhielt in einem Vergleich 1.700 Euro Schmerzensgeld.

In die Zehe einer Kellnerin gebissen

Ein Kneipengast wurde vom Amtsgericht Gelsenkirchen im Jahr 2005 zu 400 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er hatte einer Kellnerin in die große Zehe gebissen. Sie wurde zuvor mit Bier beschüttet und das landete auch auf ihren Fuß – sie war nur mit Sandalen bekleidet. Der Gast hätte danach ihren Fuß gepackt und zugebissen. Seine Ausrede, er wäre aufgefordert worden, ihre Zehe abzuschlecken, fand kein Gehör.

Weitere Meldungen