
Regeln bei der Hitze
Trotz der heißen Temperaturen müssen tausende Menschen im Kreis Mettmann in diesen Tagen an den Arbeitsplatz. Besonders unter freiem Himmel, wie auf Baustellen kann das gefährlich werden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 24.06.2026 12:32
Aber auch im Büro gibt es bestimmte Regeln. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund jetzt hin. Unter freiem Himmel müssen etwa Getränke ab bestimmten Temperaturen bereitgestellt werden. Im Büro sind die Regeln etwas lockerer. Ab 35 Grad im Raum darf dort aber nicht mehr gearbeitet werden.
Das Hitze-Einmaleins für Jobs unter freiem Himmel
1. Bei über 25 Grad im Schatten muss der Arbeitgeber Beschäftigte über die UV-Strahlung informieren und für Schutz sorgen.
2. Der Arbeitgeber sollte nach Möglichkeit Schattenarbeitsplätze einrichten.
3. Um Hitze zu entgehen, kann Arbeitszeit in den Morgen verlegt werden.
4. Auch die Pflicht, Sonnenschutzkleidung und Sonnencreme bereitzustellen, kann eine Betriebsvereinbarung regeln.
Bei Hitze im Büro
1. Hitzefrei auf der Arbeit gibt es nicht.
2. Ab 30 Grad im Raum muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Zum Beispiel durch Verschattung oder Ventilatoren.
3. Steigen die Temperaturen auf über 35 Grad, ist der Raum ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.