
Rathausneubau in Haan: alle Infos zum Bürgerentscheid
Die Stadtverwaltung Haan informiert nochmals zum Bürgerentscheid am 25. Januar 2026.
Veröffentlicht: Donnerstag, 15.01.2026 10:37
Wie kann ich eine Abstimmung per Brief beantragen?
Grundsätzlich ist die Beantragung der Unterlagen zur Abstimmung per Brief noch möglich
- über E-Mail an wahlamt@stadt-haan.de
- per QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung oder
- persönlich im Briefabstimmungsbüro im Rathaus.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Achtung! Aufgrund der langen Postlaufzeiten rät das Wahlamt dringend davon ab, jetzt noch Briefwahlunterlagen per Post zu beantragen. Stattdessen wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Abstimmungsbüro im Haaner Rathaus zu beantragen.
Bis wann muss ich die Briefabstimmungsunterlagen abgeben?
Das Wahlamt empfiehlt dringend, die Abstimmungsunterlagen unverzüglich auszufüllen und zurückzusenden, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig eingeht. Möglich ist auch die Abgabe der Unterlagen
- direkt im Rathaus, während der Öffnungszeiten oder
- per Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang.
Achtung! Die Briefabstimmungsunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag, 25.01.2026, 18 Uhr, im Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder im Wahlamt abgegeben worden sein.
Was kann ich tun, wenn ich noch keine Abstimmungsunterlagen erhalten habe?
Abstimmungsberechtigte haben jederzeit die Möglichkeit, das Briefabstimmungsbüro im Rathaus aufzusuchen. Dort wird nach Unterzeichnung einer persönlichen Erklärung (Versicherung an Eides statt), der bereits erteilte Abstimmungsschein für ungültig erklärt und mit einem neuen Abstimmungsschein die Abstimmungsunterlagen sofort ausgehändigt. Diese können entweder mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
Achtung! Wenn die Briefabstimmung beantragt wurde, die Unterlagen aber nicht angekommen oder verloren gegangen sind, können die Abstimmungsberechtigten am Abstimmungstag, 25.01.2026, ihre Stimme nicht stattdessen in einem Abstimmungslokal abgeben! Sie sind dann im Abstimmungsverzeichnis mit einem Sperrvermerk versehen. Deshalb ist es wichtig, dass ihnen die Abstimmungsunterlagen auch tatsächlich vorliegen.
Informationen zum Briefabstimmungsbüro:
Ort: Das Briefabstimmungsbüro ist seit dem 5. Januar 2026 geöffnet und befindet sich im Sitzungsaal des Rathauses, Kaiserstr. 85, 1. Etage (Aufzug im Innenhof).
Öffnungszeiten:
- Montags, mittwochs, donnerstags: 8 Uhr - 15:30 Uhr
- Dienstags: 8 Uhr - 18 Uhr
- Freitags: 8 Uhr - 12 Uhr
- Am Freitag, 23. Januar 2026, hat das Abstimmbüro nachmittags auch von 12 - 15 Uhr geöffnet.
Erreichbarkeit des Briefabstimmungsbüros:
- Telefon: 02129/911-257
- E-Mail: wahlamt@stadt-haan.de
Direktabstimmung:
Die Stadt Haan bietet auch wieder die Stimmabgabe vor Ort im Briefabstimmungsbüro in Form einer Direktabstimmung an.
Ablauf am Abstimmungstag:
Am Sonntag, 25. Januar 2026, sind die Stimmräume („Wahllokale“) von 8 - 18 Uhr geöffnet. Welchen Stimmraum Sie aufsuchen müssen, ist in Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung angegeben. Bitte beachten Sie, dass sich hierbei aufgrund anderer Stimmbezirke Unterschiede zur letzten Kommunalwahl 2025 ergeben können.
Liste der Abstimmungslokale:
- Grundschule Gruiten, Prälat-Marschall-Straße 65, 42781 Haan
- Schulzentrum Walderstraße, Walder Straße 15, 42781 Haan
- Jugendhaus der Stadt Haan, Alleestraße 6, 42781 Haan
- Grundschule Mittelhaan, Dieker Straße 69, 42781 Haan
- Don-Bosco-Schule, Thienhausener Straße 24, 42781 Haan
- Grundschule Unterhaan, Steinkulle 24, 42781 Haan
- Übungshalle des Schützenvereins Haan, Am Schützenhaus 2, 42781 Haan
Abstimmungshelfende:
Aktuell sind alle Abstimmungslokale mit Abstimmungshelferinnen und -helfern besetzt. Aufgrund von Krankheit oder unvorhergesehenen Ereignissen kann es aber immer noch zu Änderungen kommen. Freiwillige können sich daher weiterhin gerne für die Reserveliste melden. Für das ehrenamtliche Engagement zahlt die Stadt Haan
- eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 Euro (Wahlvorsteher und Stellvertreter)
- sowie 50 Euro (Beisitzer).
Die Voraussetzung dafür ist, dass die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Kontakt: Wahlamt der Stadt Haan, Tel.: 02129/911-171/-172, E-Mail: wahlamt@stadt-haan.de.
Website:
Informationen zum Ablauf des Bürgerentscheids finden Sie auch auf der städtischen Website.
Informationen zur Fragestellung:
Da immer wieder Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Fragestellung des Bürgerentscheids eingehen, erläutert die Stadtverwaltung hier noch einmal, was eine Abstimmung mit „JA“ beziehungsweise „NEIN“ bedeutet: Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und den Tag für den Bürgerentscheid mit der Fragestellung:
„Soll der unter Top 3 der Ratssitzung gefasste Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 17.12.2024 zur freigegebenen Entwurfsplanung für den Neubau des Rathauses der Stadt Haan mit Räumen der VHS und dem Stadtarchiv am unteren Neuen Markt mit der Zuwegung und Erschließung über den Windhövel, aufgehoben werden?“
- Wer „JA“ ankreuzt, stimmt dem Bürgerentscheid zu, dass der Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 17.12.2024 aufgehoben werden soll.
- Wer „NEIN“ ankreuzt, stimmt dem Bürgerentscheid nicht zu. Der Beschluss bleibt bestehen.
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage
- von mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten mit „JA“ beantwortet wurde und
- die „JA“-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ergeben.
Wenn diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses:
Nach der Schließung der Abstimmungslokale am Sonntag, 25. Januar 2026, 18 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Die Auszählung wird voraussichtlich ca. 1,5 Stunden in Anspruch nehmen. Danach wird das Ergebnis auf der Website der Stadt Haan veröffentlicht. Eine öffentliche Präsentation des Ergebnisses ist nicht vorgesehen.
Bei Fragen zum Ablauf der Abstimmung kontaktieren Sie gerne die Mitarbeitenden des Wahlamtes telefonisch unter 02129/911-171/-172 oder per E-Mail an wahlamt@stadt-haan.de.