Prozess um Schallplattenspieler

Am Düsseldorfer Oberlandesgericht findet heute ein kurioser Prozess um einen beschädigten Plattenspieler statt. Kläger ist eine Haftpflichtversicherung, die einen Versicherungsbetrug vermutet.

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In dem Fall hatte ein Essener seinen Bekannten aus Düsseldorf zu sich eingeladen, damit der seine hochwertige Stereoanlage bewundern konnte. Dabei sei die Lesebrille des Düsseldorfers auf den teuren Plattenspieler gefallen und habe ihn beschädigt. Der Essener verlangt 7.000 Euro Schadenersatz, dem hatte das Gericht auch bereits stattgegeben. Die Haftpflichtversicherung des Esseners vermutet allerdings, dass beide sich abgesprochen haben, um das Geld gemeinsam einzustreichen. Ab heute geht der Fall deshalb in Berufung.

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