PM Velbert: Finanzielle Soforthilfe bei Hochwasserschäden Anträge können jetzt gestellt werden

Mit dem „Soforthilfepaket NRW“ stellt die Landesregierung eine unbürokratische und schnelle finanzielle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Kommunen in Höhe von zunächst 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Leistungen gehen an Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in einem vom Hochwasser betroffenen Gebiet haben und dadurch Schäden erleiden mussten.

Die Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürgern beträgt bei einer Person 1.500 Euro pro Haushalt. Hinzu kommen 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Maximal werden 3.500 Euro pro Haushalt ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch Hochwasser betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen versichern, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung der antragstellenden Person auch nicht durch bestehende Versicherungen ersetzt wird. Auch Unternehmen, Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige können einen entsprechenden Antrag stellen. Sie erhalten eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro. Dieselben Regelungen gelten für Landwirte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

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Die Antragsformulare gibt es zum Download unter www.velbert.de/aktuelles/hochwasser. Außerdem liegen die Formulare in den Servicebüros beziehungsweise in den Stadtteilbibliotheken Velbert-Langenberg und -Neviges aus sowie in Velbert-Langenberg in den Räumen der Katholischen Kirchengemeinde am Froweinplatz beziehungsweise in den Räumen der Evangelischen Kirchgemeinde, Kreiersiepen 7.

Betroffene Velberterinnen und Velberter können den Antrag ab sofort entweder per Post an die Stadtverwaltung Velbert, Zentrale Dienste, Stichwort „Soforthilfe“, Thomasstraße 1 in 42551 Velbert, senden oder im Rathaus persönlich abgeben. Sie können aber auch in den Stadtteilbibliotheken oder den Räumen der Evangelischen beziehungsweise Katholischen Kirchengemeinde abgegeben werden. Wichtig ist, dass die unterschriebenen Anträge im Original vorgelegt werden müssen. Eine Übersendung per E-Mail, beispielsweise durch einen eingescannten Antrag, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Soforthilfe erfolgt innerhalb weniger Tage.

Alle Antragsformulare, Ausfüllhilfen, Richtlinien sowie ausführliche Informationen zur Soforthilfe NRW sind der Homepage der Landesregierung unter www.land.nrw/soforthilfe zu entnehmen.