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OVG urteilt zu Leihfahrrädern
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OVG urteilt zu Leihfahrrädern

Die Deutsche Bahn darf ihre Leihfahrräder nicht länger im öffentlichen Straßenraum in Düsseldorf aufstellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt in einem Eilverfahren entschieden.

Veröffentlicht: Samstag, 21.11.2020 08:40

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Die Stadt Düsseldorf hatte die DB aufgefordert, ihre "Call a Bike"-Mietfahrräder nicht mehr zum Beispiel auf Gehwegen abzustellen. Dafür habe eine Sondererlaubnis gefehlt. Dem haben jetzt die Richter in Münster Recht gegeben. Das Aufstellen der Leihfahrräder im öffentlichen Straßenraum sei kein Gemeingebrauch. Bei dem Angebot der Deutschen Bahn handele es sich hauptsächlich um einen gewerblichen Zweck, so das Oberverwaltungsgericht weiter.

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