Anzeige
"Neustart": Hilfe fürs Ehrenamt
Teilen: mail

"Neustart": Hilfe fürs Ehrenamt

Unter der Corona-Pandemie hat auch das Ehrenamt im Kreis Mettmann gelitten. Damit vor allem Veranstaltung ehrenamtlicher Vereine jetzt wieder anlaufen können, hat das Land NRW ein neues Hilfsprogramm namens "Neustart miteinander" ins Leben gerufen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 28.07.2021 13:13

Anzeige

Eingetragene Vereine können darüber zwischen 500 und 5.000 Euro beantragen, mit denen die Kosten für bestimmte Veranstaltungen bewältigt werden sollen. Allerdings gibt es das Geld nicht für dauerhafte Anschaffungen wie Möbel oder andere Ausstattung - ebenfalls nicht, um Gehälter an Vereinsmitglieder zu zahlen. Die Finanzhilfen können Vereine online beantragen.

Anzeige

Alle Infos dazu haben wir hier zusammengestellt:


Die Förderung wird einmalig an eingetragene Vereine gezahlt, die Ausgaben bei der Durchführung einer öffentlichen und das Gemeinwesen stärkenden Veranstaltung im Jahr 2021 haben. Grundsätzlich werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert, wobei maximal 5.000 Euro und minimal 500 Euro nicht über- oder unterschritten werden dürfen. Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen (z.B. Mieten, Honorare, Strom, Getränke/Essen, Werbung), nicht förderfähig sind Kosten für Anschaffungen zum dauerhaften Nutzen (Mobiliar, Ausstattung) oder Zahlung von Gehältern an Vereinsmitglieder.


Die Antragstellung selbst erfolgt ausschließlich online durch die Vereine.

Den Antrag und detaillierte Informationen zu den Förderkriterien und -voraussetzungen sind auf der Internetseite des Landes zu finden: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander.

Förderanträge können bis zum 30. November 2021 eingereicht werden, die zu fördernde Veranstaltung ist bis zum 31. Dezember 2021 durchzuführen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige