
Neuer Glücksspielstaatsvertrag
Im Kreis Mettmann müssen sich Gastronomen und Spielehallenbetreiber auf Veränderungen einstellen. Ab August müssen Anbieter von Glücksspiel prüfen, ob ihre Kunden für Glücksspiel gesperrt wurden, bevor sie sie bedienen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 29.07.2021 04:47
Grund dafür ist der neue Glücksspielstaatsvertrag. Neben den oft diskutierten Mindestabständen zwischen Spielhallen werden damit ab August auch weitere Maßnahmen zum Schutz vor Glücksspielsucht in Kraft treten. Kern davon ist ein bundesweites, sogenanntes Spielersperrsystem. Dabei können Angehörige von Glücksspielsüchtigen, aber auch die Süchtigen selbst, eine Glücksspiel-Sperre für sich oder die betreffende Person einrichten. Anbieter von Glückspiel müssen ab August alle Kunden mit dieser Datenbank abgleichen, bevor sie ihnen Glückspiel erlauben dürfen. Das gilt für jegliche legalen Glücksspiele - online und analog.