
Neue Regeln für E-Roller in Bussen
In den Bussen und Bahnen der Rheinbahn gelten ab heute (01.08.) für E-Tretroller die gleichen Regeln, wie für Fahrräder. Darauf weist die Rheinbahn hin.
Veröffentlicht: Donnerstag, 01.08.2019 14:12
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So klein, wie möglich zusammengeklappt gelten die E-Roller als Gepäckstück. Fahrgäste können die E-Roller so kostenlos mitnehmen. Für nicht zusammengeklappte E-Roller brauchen Fahrgäste pro Fahrt und E-Roller ein ZusatzTicket, wenn dieses nicht schon in einem Abo-Ticket enthalten ist.
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