
Neue Coronaschutzverordnung ab Freitag
Ab Freitag (20.08.) gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Es gibt dann keine verschiedenen Maßnahmenstufen mehr. Nur noch den Inzidenzwert 35, der strengere Maßnahmen auslöst. Dann tritt landesweit die "3G-Regel" in Kraft.
Veröffentlicht: Dienstag, 17.08.2021 13:32
Das hat das NRW-Gesundheitsministerium mitgeteilt. Die Menschen in NRW müssen dann unter anderem für einen Besuch der Innengastronomie, bei Hotelübernachtungen, beim Sport in Hallen oder bei großen Veranstaltungen getestet, geimpft oder genesen sein. Die Maskenpflicht bleibt an vielen Stellen erhalten. Etwa im Personennahverkehr oder im Handel. Die Verordnung gilt erstmal bis 17. September. Sie ist geprägt vom Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen sollen. Einrichtungen zu schließen oder bestimmte Angebote zu verbieten, ist nicht mehr vorgesehen. Der Inzidenzwert verliert an Bedeutung. Das Infektionsgeschehen soll in Zukunft anhand mehrerer Faktoren bewertet werden. Etwa der Situation in den Krankenhäusern.
Ein Überblick über die 3G-Regel
Hier geht es zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes