
© SYMBOLBILD | Andrea Tosi - stock.adobe.com
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Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft
Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW ist in Kraft. Das hat das Mettmanner Kreisgesundheitsamt bestätigt. In der neuen Verordnung ist zum Beispiel geregelt, dass man innerhalb von zehn Metern rund um einen Geschäftseingang eine Schutzmaske tragen muss.
Veröffentlicht: Dienstag, 16.02.2021 18:00
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Dabei ist freigestellt, ob es eine Stoff-, FFP2- oder OP-Maske ist, heißt es etwa von der Stadt Wülfrath. Die Maskenpflicht gilt darüber hinaus auch weiterhin auf dem Gelände des Geschäftes und den dazugehörigen Parkplätzen. Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 21. Februar.
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