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Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft
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Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft

Ab heute müssen wir uns im Kreis Mettmann wieder auf neue Coronaregeln einstellen. Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung in NRW gibt es weitere Einschränkungen, auch für Geimpfte und Genesene.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.12.2021 04:52

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Im privaten Bereich sind für immunisierte Personen ab heute nur noch Treffen mit maximal zehn Personen erlaubt - egal aus wie vielen Hausständen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden hier nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, werden die Regeln noch strenger: Dann dürfen neben dem eigenen Hausstand nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands bei dem Treffen dabei sein. Aufgrund der ansteckenden Omikron-Variante gilt jetzt auch in Fitnesstudios , Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten die 2G plus Regel. Geimpfte und Genesene müssen also zusätzlich noch einen negativen Schnelltest vorweisen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Außerdem sind ab heute auch wieder Zuschauer bei Großveranstaltungen verboten. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis zum 12. Januar.

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Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW könnt Ihr hier ansehen:

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