Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab jetzt

Um die vierte Welle einzudämmen gelten ab diesen Samstag (04.12.) in ganz NRW - und damit auch im Kreis Mettmann - strengere Corona-Regeln. Das Land hat am Freitag eine neue Corona-Schutzverordnung auf den Weg gebracht. Und die trifft vor allem Ungeimpfte.

© photoguns - stock.adobe.com

Weder nicht geimpft oder genesen ist, darf sich jetzt nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts - und höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Diese Regelung gilt auch, wenn Ungeimpfte sich mit Geimpften treffen wollen. Außerdem gilt jetzt die 2G-Regel im Einzelhandel. Ungeimpfte dürfen nur noch in Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte oder Drogerien. Die 2G-Regelung wird auch auf den Weihnachtsmärkten im Land eingeführt. Größere Veranstaltungen können weiter stattfinden - aber nur mit deutlich kleinerer Besucherzahl. Clubs und Discos müssen dagegen geschlossen bleiben. Hier findet ihr alle Neuerungen ausführlich im Überblick.

Weitere Meldungen