
Neanderhöhe: Stadtrat spricht über Bürgerentscheid
Seit Jahren schon gibt es Streit um das geplante Gewerbegebiet auf der Erkrather Neanderhöhe. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte zuletzt geurteilt: Das Bürgerbegehren zur Vermarktung der Neanderhöhe ist zulässig. Dagegen hatte die Stadt Berufung eingelegt, die das Gericht aber abgelehnt hatte.
Veröffentlicht: Dienstag, 14.05.2024 12:55
Der nächste Schritt ist ein Bürgerentscheid durch die Erkratherinnen und Erkrather. Unter anderem darum geht es heute Nachmittag (14.05., 17 Uhr) im Rat.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hoffen, dass bei der Ratssitzung in der Stadthalle auch viele Bürgerinnen und Bürger anwesend sind. Es geht um die Frage, ob das Gewerbegebiet nur per Erbbaurecht vermarktet und nicht an Investoren verkauft werden soll. Das Erbbaurecht würde regeln, dass Investoren die Grundstücke nicht kaufen können, sondern sie für eine bestimmte Zeit pachten. Die Grundstücke blieben aber im Besitz der Stadt.