
Nachbesserungen bei Überbrückungshilfe III
Unternehmen im Kreis Mettmann können jetzt mit zusätzlichen Corona-Hilfen rechnen. Die Politik hat bei der Überbrückungshilfe III nachgebessert und fördert damit jetzt weitere Bereiche. Wie der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein mitteilt, müssen die geänderten Hilfen aber erneut beantragt werden.
Veröffentlicht: Dienstag, 04.05.2021 14:28
Laut DEHOGA könnte auch diese neue Überbrückungshilfe nicht ausreichend für viele Unternehmen sein. Vor wenigen Wochen hatte der Verband von Bund und Land schon jetzt eine Überbrückungshilfe IV gefordert, die dann sogar bis März 2022 gelten sollte. Der DEHOGA fürchtet unter anderem ein Förderungsvakuum nach der Bundestagswahl im September. Der DEHOGA hatte auch gefordert, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen so lange auszusetzen, bis die Überbrückungshilfen ausgezahlt sind. Seit diesem Monat gilt die Insolvenzantragspflicht aber schon wieder. Betroffene Unternehmen bei uns müssen damit jetzt wieder Insolvenz anmelden, wenn sie pleite sind.