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Mietwerterhebung im Kreis Mettmann
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Mietwerterhebung im Kreis Mettmann

Der Kreis Mettmann führt eine Mietwerterhebung durch. Ab diesem Monat, teilt der Kreis Mettmann mit, schreibt er ausgewählte Vermieter an, um die Wohnungsmieten für den gesamten Wohnungsmarkt abzufragen.

Veröffentlicht: Montag, 08.07.2019 11:40

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Der Kreis ist verpflichtet, die Wohnkosten für Sozialhilfeempfänger in angemessenem Umfang zu übernehmen. Der angemessene Betrag richtet sich dabei nach dem örtlichen Mietenniveau, das in unseren Städten unterschiedlich ist. Auf Basis der Mietwerterhebung werden dann die zukünftig geltenden Werte bestimmt.

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