
Maskenpflicht bleibt, Eilantrag aus Erkrath aber noch offen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Maskenpflicht an Grundschulen bestätigt - und damit die Klagen von zwei Schülerinnen abgewiesen.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.03.2021 14:04
Soweit Schüler bis zur 8. Klasse aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden, entschied das Gericht. Das OVG Münster wird sich auch nach diesem Urteil weiter der Thematik "Corona und Schule" auseinander setzen. Es sind noch Klagen und Eilanträge offen. Unter anderem wehren sich zwei Düsseldorfer Grundschüler und deren Eltern gegen die verpflichtende Teilnahme am Präsenzunterricht (13 B 301/21.NE). Und ein Grundschüler aus Erkrath hat ebenfalls einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht gestellt (13 B 312/21.NE).