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Masern-Impfnachweis
Eine Übergangsfrist beim Masern-Impfnachweis ist abgelaufen.
Veröffentlicht: Freitag, 05.08.2022 06:26
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Kitas, Schulen oder auch medizinische Einrichtungen müssen Personen, die keinen Masern-Impfnachweis haben, ab sofort dem Gesundheitsamt melden, heißt es vom Kreis Mettmann. Seit 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Kinder und viele Mitarbeiter müssen etwa in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft zu sein. Für alle, die dort schon vor 2020 betreut wurden oder gearbeitet haben gab es für den Impfnachweis eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2022.
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